Listen der Genehmigungsstellen, Prüfämter, Ansprechpartner

Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten
Fliegende Bauten unterliegen einem besonderen Genehmigungsverfahren. In den meisten Ländern werden die sogenannten Ausführungsgenehmigungen nicht von den Unteren Bauaufsichtsbehörden erteilt, sondern von hierzu durch Rechtsverordnung bestimmte Stellen. In diesen Ländern konzentriert sich diese Aufgabe auf eine oder wenige autorisierte Genehmigungsstellen. In der Liste „Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten“ finden Sie geordnet nach den Ländern alle Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten.

Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten (Stand August 2024)

 

Prüfämter für Fliegende Bauten
Fliegende Bauten unterliegen als Sonderbauten der hoheitlichen Prüfung. Die bautechnische Prüfung der Standsicherheitsnachweise eines Fliegenden Baus muss in der Regel von einem anerkannten Prüfamt oder einer anerkannten Prüfstelle durchgeführt werden. Die Festlegungen zur Prüfung bautechnischer Nachweise für Fliegende Bauten werden in den meisten Bundesländern in der jeweiligen Prüfingenieur- und Prüfsachverständigen-Verordnung (PPVO) oder Bautechnischen Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) getroffen. In der Liste „Prüfämter für Fliegende Bauten“ finden Sie geordnet nach den Ländern alle anerkannten Prüfämter und Prüfstellen für Fliegende Bauten.

Verzeichnis Prüfstellen Fliegende Bauten (Stand August 2024)

 

Zuständige Stellen für die Gebrauchsabnahmen von Fliegenden Bauten
Genehmigungspflichtige Fliegende Bauten dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist. Die Untere Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme des Fliegenden Baus von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen.

Im Saarland sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden auch Genehmigungsstellen. Die Kontaktdaten für die zuständigen Stellen für die Gebrauchsabnahmen im Saarland finden Sie deshalb in der Liste „Genehmigungsstellen für Fliegende Bauten“. Die Kontaktdaten der Unteren Bauaufsichtsbehörden der anderen Länder sind über entsprechende Internetseiten der Städte und Landkreise verfügbar.

 

Weitere Ansprechpartner für Fliegende Bauten

Arbeitskreis „Fliegende Bauten“

Die Fachkommission „Bauaufsicht“ hat die Aufgabe, länderübergreifende Fragen des Bauordnungsrechts zu klären und Musterregelungen zu erarbeiten, die Anforderungen konkretisieren. Im Bereich Fliegende Bauten wird die Fachkommission durch den Arbeitskreis „Fliegende Bauten“ unterstützt.

Dem Arbeitskreis gehören Vertreterinnen und Vertreter der Obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder an. Vorsitzender des Arbeitskreises „Fliegende Bauten“ ist der Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt:

Herr Dipl.-Ing. Christian Lander
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg
Tel: +49 (391) 567-3543
Fax: +49 (391) 567-7529
E-Mail: christian.lander@mlv.sachsen-anhalt.de

Er steht als Ansprechpartner bei wichtigen länderübergreifenden Fragen zu Fliegenden Bauten zur Verfügung. Bei landesspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Genehmigungsstelle (siehe Liste der Genehmigungsstellen) oder die Oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Über die am linken Rand eingestellte Rubrik „Länder“ kommen Sie auf die Internetseiten der einzelnen Bundesländer. Zum Teil sind Organisationspläne hinterlegt. Am besten ist jedoch über die zentrale Telefonnummer die zuständige Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner zu erfragen.

Dem Arbeitskreis stehen Vertreterinnen und Vertreter der Prüf- und Genehmigungsstellen fachlich beratend zur Seite. Ergänzt wird der Arbeitskreis, wie auch viele andere Gremien der Bauministerkonferenz, durch verschiedene thematisch betroffene Interessenvertretungen.


Liste der Interessenvertretungen

Betreiber und Hersteller von Fliegenden Bauten haben sich zur Vertretung ihrer Interessen zusammengeschlossen. Die Interessenvertretungen bieten eine Vielzahl von Informationen zu Fliegenden Bauten und stehen bei fachspezifischen Fragen zur Verfügung.
Liste der Interessenvertretungen