Informationen über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Informationen nach Artikel 7 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Die nachfolgenden Dokumente enthalten u. a. Informationen zu Aufgabengebieten, Anerkennungs- bzw. Eintragungsvoraussetzungen und –verfahren sowie zur Tätigkeit verschiedener Personengruppen, an die in der Musterbauordnung (MBO) und der Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen (M-PPVO) Anforderungen gestellt werden.
Die Muster-Informationen zur Anerkennung von Prüf-, Überwachungs-, und Zertifizierungsstellen nach der PÜZ-Anerkennungsverordnung (PÜZAVO) finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Da die Bauordnungen und die darauf beruhenden Regelungen der Länder voneinander abweichen können, werden nur die Regelungen der Musterbauordnung und der Musterverordnungen erläutert. Maßgeblich ist jedoch ausschließlich das jeweilige Landesrecht.
Die entsprechenden landesrechtlichen Informationen finden Sie auf den Internetseiten der für das Bauordnungsrecht zuständigen Ministerien der Länder. Die Informationen werden dort kontinuierlich ergänzt.
Information Bauvorlageberechtigte
Information Nachweisberechtigte
Information PI + PSV Standsicherheit
Information PI + PSV Brandschutz
Information PSV technische Anlagen und Einrichtungen
Information PSV Erd- und Grundbau
Internetseiten der zuständigen Ministerien: