STRUKTUR UND AUFGABEN
Die Bauministerkonferenz ist die Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland (Geschäftsordnung). Das wichtigste Gremium ist die einmal im Jahr tagende Konferenz der Minister und Senatoren (Bauministerkonferenz), an der auch regelmäßig der für das Bauwesen zuständige Bundesminister teilnimmt.
Als Vorsitzender der Bauministerkonferenz wird - in der Reihenfolge des Alphabets - für jeweils zwei Jahre ein Fachminister eines Bundeslandes gewählt. In der Bauministerkonferenz werden Berichte von Arbeitsgremien entgegengenommen, Vorschläge an die Bundesregierung gerichtet und Beschlüsse gefasst, die für die Entwicklung des Städtebaus, des Bau- und des Wohnungswesens in den Bundesländern von Bedeutung sind.
In zwei fachspezifisch ausgerichteten Ausschüssen
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen (ASBW)
(2005 hervorgegangen aus dem Ausschuss für Bauwesen und Städtebau (ABS) (Festschrift, Abschnitt II) und dem Ausschuss für Wohnungswesen (AfW) (Festschrift, Abschnitt I))
Ausschuss für Staatlichen Hochbau (ASH) (Wir über uns)
stimmen die jeweils zuständigen Abteilungsleiter der Ministerien die Vorlagen an die Bauministerkonferenz ab, erteilen Arbeitsaufträge und entscheiden über Berichte und Entscheidungsvorschläge der acht Fachkommissionen und fünf Arbeitskreise.
Die Bauministerkonferenz erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind. Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.
Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauministerkonferenz ist es, für einheitliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Länder im Bereich des Wohnungswesens, des Bauwesens und des Städtebaus sowie für deren einheitlichen Vollzug zu sorgen. Die Bauministerkonferenz stimmt sich zum Beispiel über eine Musterbauordnung ab, welche die Grundlage für die in der Gesetzgebungskompetenz der Länder liegenden Landesbauordnungen darstellt.
Das IS-ARGEBAU besteht aus dem öffentlichen und dem behördeninternen Teil. Der öffentliche Bereich ist für jeden Internet-Nutzer ohne Anmeldung zugänglich. Der behördeninterne Bereich dient der Kommunikation innerhalb der Gremien der Bauministerkonferenz. Er kann ausschließlich über speziell vergebene Benutzernamen und Kennwörter eingesehen werden.
GESCHICHTE
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland schlossen sich am 15. November 1948 im historischen Rathaus von Marburg die für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der acht Länder der damaligen amerikanischen und britischen Besatzungszone zu einer "Arbeitsgemeinschaft des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens des Vereinigten Wirtschaftsgebiets (ARGEBAU)" zusammen. Bis zur Bildung einer Bundesregierung sollte die ARGEBAU als ständige Einrichtung die Interessen der Länderressorts gegenüber den bizonalen Verwaltungen vertreten. Drei Unterausschüsse für "Baufinanzierung", "Bauwirtschaft" und "Organisation" wurden gebildet.
Am 10. Juni 1949 schlossen sich der Bausenator von Berlin (West) und die Aufbauminister der Länder der französischen Besatzungszone an. Die Ministerkonferenz der ARGEBAU gab sich am 21. Oktober 1949 eine Geschäftsordnung. Nach der Rückgliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland trat 1956 auch dessen Bauminister der ARGEBAU bei.
Die ARGEBAU wurde zu einem beratenden Gremium im Vorfeld förmlicher Gesetzgebung. In Zusammenarbeit mit dem Bund wurden gemeinsame Rechtsvorschriften sowie der einheitliche Vollzug gewährleistet. Die Länder strebten insbesondere eine Grundlage für ein einheitliches und einfaches Bauordnungsrecht an. 1955 vereinbarte das Bundesministerium für Wohnungswesen mit den Bundesländern, dass ein bereits ausgereifter Entwurf einer Bundesbauordnung in Landesbauordnungen überführt wird. (Bad Dürkheimer Vereinbarung) 1959 brachte die ARGEBAU die Musterbauordnung auf den Weg.
In der Wiederaufbauphase der 50er und 60er Jahre stand die Aufgabe im Vordergrund, die Wohnraumversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Wichtigstes Förderinstrument dabei war der soziale Wohnungsbau. In den 70er Jahren gewann die städtebauliche Sanierung der Innenstädte durch die Entwicklung eines umfangreichen Städtebauförderinstrumentariums an Bedeutung. 1998 verabschiedete die Bauministerkonferenz den Leitfaden „Soziale Stadt“, der zur Grundlage des erfolgreichen Bund-Länder-Programms wurde.
Ein weiteres Anliegen der Länder war die Koordinierung der bauaufsichtlichen Zulassungen von Bauprodukten, die 1968 im Zusammenwirken mit dem Bund zur Gründung des Instituts für Bautechnik (heute Deutsches Institut für Bautechnik) führte. Die Umsetzung der europäischen Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) vom 21. Dezember 1988 in nationales Recht erforderte die Novellierung sämtlicher Landesbauordnungen und der Musterbauordnung sowie die Schaffung des Instruments der Bauregelliste.
1990 erreichte die Bauministerkonferenz durch die Aufnahme der Bauminister der ostdeutschen Bundesländer ihre heutige Zusammensetzung. Die deutsche Vereinigung stellte eine neue Herausforderung für die Bauministerkonferenz dar. Dabei ging es insbesondere darum, die in den westdeutschen Bundesländern gesammelten langjährigen Erfahrungen bei der Entwicklung des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens für den Aufbau in den ostdeutschen Bundesländern fruchtbar zu machen und so den gesellschaftlichen Transformationsprozess zu unterstützen. Trotz großer Anstrengungen und Erfolge im Städte- und Wohnungsbau muss auch heute noch unterschiedlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Ost und West Rechnung getragen werden.